BGF


Wichtig für Arbeitgeber!

Mobile Massage als Prävention krankheitsbedingter Ausfälle ist beim Finanzamt als "freiwillige soziale Aufwendung" zu 100% absetzbar und lohnsteuerfrei. (BFH VI R 177/99)



Durch schweres Heben und langes Stehen in handwerklichen Betrieben oder durch stundenlanges Sitzen im Büroalltag kann es zu ernsthaften Rückenleiden kommen.

Wir bieten eine Lösung, "Die mobile Massage"



Ihre Vorteile

Verminderung der Gesundheitskosten
Höhere Motivation, dadurch geringere Fehlzeiten
Höhere Produktivität der Arbeitnehmer
Leichtere Anwerbung von qualifizierten Arbeitskräften und bessere Bindung an das Unternehmen
Reduktion von Fluktuation
Reduktion von Versicherungsprämien
Imagevorteil auch bei Bewerbern


"Die mobile Massage"

Preise pro Massage / Behandlung

    20 Minuten → 20 €
    30 Minuten → 33 €

    Preise sind zzgl. Mehrwertsteuer

    Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2009 hat der Gesetzgeber rückwirkend ab 2008 einen neuen Steuerbefreiungstatbestand zur Gesundheitsförderung in § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgenommen. Steuerfrei bleiben dadurch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a (nunmehr: § 20b) des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro (brutto) pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr nicht übersteigen.